Ihr Weg zu uns

Aufgenommen werden Versicherte der:

  • Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA)
  • Deutschen Rentenversicherung Nord (ehemals LVA),
  • gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie
  • Selbstzahler und
  • Versicherte aller anderen Rentenversicherungsträger.

Außerdem sind wir beihilfefähig.

STATIONÄRE ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG (AHB)

Die REHA-Klinik Lehmrade ist für die AHB-Behandlung direkt nach dem Aufenthalt im Akutkrankenhaus zugelassen. Die AHB wird vom Sozialdienst des Krankenhauses, dem behandelnden Arzt oder Ihrem Reha-Berater eingeleitet. Gemeinsam mit der überweisenden Klinik oder Praxis und Ihnen wird dann der Aufnahmetermin für Sie festgelegt.

DAS STATIONÄRE HEILVERFAHREN DER RENTENVERSICHERUNG

Nach der Untersuchung beantragt Ihr Hausarzt in gemeinsamer Entscheidung mit Ihnen das stationäre Heilverfahren bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Entscheidet sich Ihr Kostenträger für eine Behandlung in der REHA-Klinik Lehmrade, wird er uns informieren.

MEDIZINISCHE REHA-MASSNAHMEN DER KRANKENKASSEN (HB)

Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Reha-Klinik Lehmrade besteht ein Versorgungsvertrag. Niedergelassene Ärzte können Rehabilitationsmaßnahmen direkt bei den Kassen beantragen. Sobald Ihre Krankenkasse den Aufenthalt befürwortet, vereinbaren wir einen Aufnahmetermin.

Gesundheitspakete

Wir bieten ganzjährig verschiedene Gesundheits- und Sonderprogramme für Selbstzahler an. Gern senden wir Ihnen unsere Angebote zu.

AMBULANTE BADEKUR

Ambulante Badekuren werden in der REHA-Klinik Lehmrade durchgeführt.