
Betriebsarzt
So manche Gefahr bedroht den Menschen an seinem Arbeitsplatz, natürlich auch in einem Krankenhaus. Um daraus resultierende Gesundheitsbeeinträchtigungen zu vermeiden, bestehen Einrichtungen zum Arbeitsschutz. Die medizinischen Belange dieses Arbeitsschutzes nimmt die Betriebsärztin als Fachärztin für Arbeitsmedizin wahr.
So sind Krankenhausmitarbeiter erhöhten Gefahren durch Infektionen, Belastungen der Haut, des Skelettsystemes und der Augen ausgesetzt. Daher führt die Betriebsärztin neben der Einstellungsuntersuchung in festgelegten Abständen Untersuchungen und Impfungen durch, und überwacht den Immunstatus der Mitarbeiter. Auch die Unfallverhütung und Vorsorge vor Berufskrankheiten gehören zu ihren Aufgaben.
Neben der Tätigkeit im eigenen Haus werden auch externe Betriebe von ihr arbeitsmedizinisch betreut.
Sollte Ihre Firma auch noch einen Betriebsarzt suchen, steht Frau Dr. Seemann Ihnen gerne für ein Informationsgespräch zur Verfügung. Auf Wunsch können auch einzelne Vorsorgeuntersuchungen bei uns im Hause durchgeführt werden.
Folgende Untersuchungen sind möglich:
Nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften:
- G20 (Lärm)
- G23 (obstruktive Atemwegserkrankungen)
- G24 (Hauterkrankungen)
- G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)
- G26 (Atemschutzgeräteträger)
- G37 (Bildschirmarbeitsplätze)
- G39 (Schweißrauche)
- G40 (krebserzeugende Gefahrstoffe)
- G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr)
Nach staatlichen Verordnungen:
- Untersuchungen nach Biostoffverordnung (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung -G42)
- Untersuchungen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
Untersuchungen nach Grundsätzen der Landwirtschafts-BG:
- H1 (Lärm)
- H2 (Pflanzenschutzmittel)
- H3 (Schweißrauche)
- H6 (organische Stäube)
- H7 (Atemschutzgeräteträger)
- H8 (Arbeiten im Forst)
- H9 (Baumarbeiten)
Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung z.B. für den Taxischein:
- Allgemeine körperliche Untersuchung
- Sehtest
- Reaktionstest (Wiener Testsystem)
