Zuzahlung
Auf Grund gesetzlicher Regelungen müssen in gesetzlichen Krankenkassen versicherte Patienten einen Eigenanteil zur Krankenhausbehandlung entrichten. Dieser beträgt 10 € pro Tag begrenzt auf 28 Kalendertage im Jahr. Von der Zuzahlung ausgenommen sind Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dieser Betrag wird vom Krankenhaus an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, bei der Entlassung Ihre Eigenbeteiligung zu bezahlen, erhalten Sie eine Rechnung von Ihrer Krankenkasse.









